Prozessführung für unsere Gesellschaft

Es ist unser Anspruch, durch unsere Verfahren politische und gesellschaftliche Wirksamkeit zu erreichen.

Frieden durch Recht

Es ist unser Anspruch, durch unsere Verfahren politische und gesellschaftliche Wirksamkeit zu erreichen.

Wenn das Recht einmal verletzt wird, wenn man also zum Beispiel mit dem Fahrrad über einen leeren Fußgängerüberweg fährt, ist das ein Rechtsbruch, der selbstverständlich geahndet wird. Wenn das Recht tausendfach verletzt wird, etwa weil man nicht einen sondern tausende Kunden täuscht, wird aus tausenden Rechtsbrüchen heute plötzlich eine Statistik über deren Bedeutung sich augenscheinlich streiten lässt. Das ist eine erstaunliche und gefährliche Tendenz mit dem Potential das Ansehen des Rechtsstaates in das Vertrauen in ihn grundlegend zu erschüttern.

Jedes mal, wenn ein Mensch funktional austauschbar gemacht wird, wenn er - wie es das Bundesverfassungsgericht sagt - zum Objekt, zu einem bloßen Mittel oder zu einer vertretbaren Größe wird, wenn er sich also weder wehren, noch entziehen kann, wenn er gesichtslose Masse, Rädchen in der Maschine oder Datenpunkt wird, ist seine Würde unrettbar verletzt.

Es wäre vermessen zu glauben, dass das Recht Menschen vor diesen Verletzungen an ihrer Würde tatsächlich bewahren könnte. Die wahre Herausforderung vor der das Recht vielmehr steht ist, in jeder Generation sachgerecht zu bestimmen, was aus einer Entwürdigung im Lichte der verfassungsmäßigen Werteordnung des Staates folgen soll und muss. Diese normative Kraft ist mehr als das, was oft als “dünne Decke der Zivilisation” beschrieben wird. Sie ist vielmehr nicht weniger als die staatstragende Bürde des Rechts, die Walther Schücking mit seinem credo “Frieden durch Recht” umschrieb.

Wir suchen aktuell Personen zur Mitarbeit für den Bereich Datenschutz mit fundierten Kenntnissen der rechtlichen Grundlagen und der Praxis. Interesse, dann kontaktiere uns (ohne Foto aber mit Darlegung der Motivation) über kanzlei@prozessfuehrung.de.












"I'm no longer accepting the things I cannot change. I’m changing the things I cannot accept."

nach Angela Davis

Wer den Geist des Rechts aus der Flaschen lassen will …

Das Recht mag dem Menschen zu dienen bestimmt sein, aber es setzt sich nicht selbst durch und es ist nur so gut, wie der Zugang zu ihm gewährleistet ist. Recht und Gesellschaft beeinflussen sich mithin gegenseitig und formen sich.

Vielen Rechtsanwält_Innen fehlt es nicht am Willen oder gar an Begabung, die Gesellschaft positiv zu verändern, es fehlt ihnen schlicht die Möglichkeit, ihr Potential zu entfalten. Zum Beispiel, weil sie exzellente Jurist_Innen, aber schlechte Kaufleute sind oder sich am Markt schlicht nicht gut verkaufen können.

Andere ertragen den (beträchtlichen) wirtschaftlichen Druck einer eigenen Kanzlei nur schlecht und leiden darunter, weil sie - seien wir ehrlich - schlicht keine guten Selbstdarsteller sind, nicht in das Bild passen, dass der Markt von Anwält_Innen hat oder diese Einordnung für sich schlicht ablehnen. Unter den gegebenen Umständen wird hierdurch gesellschaftliches Potenzial oft verschwendet.

… muss über Flaschenhälse sprechen

Sich dem Marktdruck und dem Wettbewerbsgedanken nicht stellen zu wollen oder zu können, macht Jurist_innen vielleicht zu schlechten Unternehmer_innen, aber nicht zu schlechten Anwält_Innen. Oft scheitern brillante Menschen mit großem juristischen Talent am Kleinklein des Anwaltsberufs. Aus dieser Erkenntnis haben wir uns entschlossen, eine Kanzlei zu etablieren, die fast alles anders und vieles besser machen muss:

  • Wir schaffen Freiräume für talentierte Jurist_Innen und bieten ihnen die Möglichkeit, sich in einer Weise einzubringen, die mit ihren persönlichen Bedürfnissen und ihren gesellschaftlichen Überzeugungen in Einklang steht.
  • Wir begreifen uns daher in doppelter Hinsicht als Ermöglichungsgesellschaft: wir ermöglichen Menschen den Zugang zum Recht und Jurist_Innen eine Option für ein anderes Arbeiten, das von Achtsamkeit, Wertschätzung und Fairness bestimmt wird.

Auf der Seite Häufige Fragen und Antworten haben wir einige Fragen beantwortet, die häufig gestellt werden, etwa zur Frage, wie man uns Mandatieren kann und welche Fälle wir übernehmen.

Verbrau­chen­den­schutz

Recht, das niemand durchsetzt ist nicht mehr als bedrucktes Papier

Die Konsumgesellschaft machte aus Menschen Verbraucher, deren Wert sich angeblich wesentlich durch ihre Fähigkeit zur Teilnahme am kollektiven Konsumerlebnis bestimmt. Der Schutz der Verbrauchenden findet sich zwar allenthalben in Sonntagsreden, doch wälzt der Staat die Last der Durchsetzung von Verbraucherschutzgesetzen im Wesentlichen auf private Akteure ab.

Diese tragen die Last der rechtlichen Durchsetzung fast immer alleine. Unser Spezialgebiet ist die strategische Verfahrensführung in Verbraucherschutzprozessen, einschließlich der Entwicklung von Durchsetzungsstrategien.

Bild: Bill Branson / Public domain

Anti-Diskriminierung

Das “Allgemeine Geleichbehandlungsgesetz” hat keineswegs dafür gesorgt, dass Menschen gleichbehandelt werden.

Das sog. “Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz” sollte ein Meilenstein im Kampf gegen Diskriminierung bei der Jobsuche am Arbeitsplatz, in der Ausbildung und in der Privatwirtschaft sein. Leider gilt: als Tiger zum Sprung angesetzt und als Bettvorleger gelandet. Unter immenden Bemühungen der Lobbyverbände und der Arbeitgeber, die auf eine teils fremdelnde, teils widerwillige und teils offen ablehnende Haltung in Juristenkreisen traf hat das AGG zu einem Mauerblümchen des Rechts gemacht: hübsch, aber vereinzelt und letztlich unauffällig. Wir meinen: die Anwendungspraxis dieses Gesetzes bleibt hinter dem Potential des Gesetzes weit zurück und dass es dringend ein Update braucht.

Unsere Anwälte befassen sich daher seit längerem mit den Auswirkungen des Diskriminierungsverbots im Bereich des privaten Vertragsrechts, denn wir glauben, dass in diesem Bereich Ansprüche von Betroffenen Menschen deutlich zu selten durchgesetzt werden (Underenforcement). Insgesamt bleibt die deutsche Rechtsumsetzung aber auch in vielen Bereichen hinter dem zurück, was der Europäische Gesetzgeber erreichen wollte. An diesen Umsetzungsdefiziten arbeiten wir und legen den Finger in die Wunde, so oft sich die Gelegenheit hierzu bietet.

Datenschutz

Datenschutzrecht schützt Menschen, nicht Daten. Es sollte müsste daher richtigerweise Menschenschutzrecht genannt werden.

Datenkonzerne vermarkten und steuern unsere zwischenmenschlichen Beziehungen unsere Intimität, unsere Freude und unser Leid, unsere Liebe und unseren Hass. Sie machen uns zum Spielball von Algorithmen und Unternehmen und Gesellschaftliche Gruppen zu ihren Komplizen, denn: wer nicht mitspielen will, scheidet aus dem Marktgeschehen und dem gesellschaftlichen Diskurs aus, … kommt nicht vor, … stirbt den digitalen Tod.

Aber Algorithmen und Metadaten bestimmen, nicht nur, wer uns auf Dating Apps vorgeschlagen wird. Sie bestimmen nämlich, die Wahrscheinlichkeit mit der wir “rein zufällig und verdachtsunabhängig” in eine Polizeikontrolle geraten. Sie verraten die Quellen unserer Medien. Sie verraten, wohin unsere Kinder zur Schule gehen. Sie wissen, mit wem wir zusammen wohnen und mit wem wir auf Dienstreisen gehen. Algorithmen bestimmen, wo die Rakete einschlägt, die eine Kampfdrohne an weit entfernten Orten abfeuert.

Mit der Würde des Menschen ist dies ebenso wenig vereinbar, wie mit den Datenschutzgesetzen. Bild: KylaBorg (Flickr) Privacy (Flickr), CC BY 2.0

Anbieterkkennzeichnung & Datenschutz

In Kürze: wir tracken nicht. Unser Server speichert die Serverlogs 30 Tage lang. Er speichert insbesondere IP-Adresse und Browser der Besuchernden für 30 Tage, vor allem um Missbrauch zu bekämpfen. Danach werden die Serverlogs gelöscht. Das genügt noch nicht, dass gibt es alle Informationen, die Anbieterkennzeichnung und Hinweise zum Datenschutz stehen im Impressum