Häufige Fragen (FAQ)

Die häufigsten Fragen haben wir in einem FAQ zusammengefasst

1. Seid Ihr eine richtige Rechtsanwaltskanzlei?

Ja, eine richtige Anwaltskanzlei. Mit Zulassung, Büros, Roben, Aktenschränken und einem Fax (immer noch Pflicht) und allem, was sonst dazu gehört.

2. Seid ihr eine ganz normale Rechtsanwaltskanzlei?

Das glauben wir nicht. Wir machen viele Dinge anders, als andere Kanzleien. Wir haben zum Beispiel keine Gewinnerzielungsabsicht (etwaig doch erzielte Gewinne spenden wir).

Außerdem arbeiten wir grundsätzlich in Teams („Pratice Groups“) aus Anwält_Innen und Aktivist_Innen, sowie Researcher_Innen, die gemeinsam an mit Akteur_Innen der Zivilgesellschaft Themen und Fällen arbeiten.

All das wird uns insbesondere dadurch ermöglicht, dass wir

  • keine Schulden und
  • keine Kredite haben. Statt dessen haben wir einen Kapitalstock, ähnlich einer Stiftung, der uns ein ruhiges und stetiges Arbeiten erlaubt. Nicht, dass wir überhaupt keinen wirtschaftlichen Druck hätten, aber es ist - verglichen mit sehr vielen anderen Kanzleien - deutlich entspannter, bei uns zu arbeiten. Vor allem müssen wir kein Mandat aus wirtschaftlichen Gründen annehmen.

3. Kann ich mich an einem Verfahren als Kläger_In beteiligen?

Vermutlich nicht. Unser Mandanten sind so genannte “Träger der öffentlichen Belange”, das heißt, sie klagen nicht im eigenen Interesse, sondern als Vertreter und Treuhänder der Interessen der Allgemeinheit. Dazu zählen insbesondere

  • Verbraucherinnenverbände,
  • Sozialverbände und
  • Anti-Diskriminierungsverbände.

Eigentlich gehören auch Umweltschutzverbände dazu, aber wir haben (derzeit) keine Practice Group.

4. Wieso betont Ihr die Prozessführung, muss man den immer gleich prozessieren?

Selbstverständlich gibt es viele Wege, als Anwältinnen an der Verbesserung der Rechtswirklichkeit mitzuwirken. Uns geht es in vielen Fällen aber darum, den status quo zu erschüttern. Etwa eine verbreitete, offensichtlich rechtswidrige Praxis von Unternehmen dauerhaft zu beenden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass man dabei auf erhebliche Beharrungskräft stößt. Dabei herrscht in der Regel kein Mangel an guten Argumenten, diese werden nur so selten gehört und noch seltener ernst genommen.

Wir sehen uns an der Schnittstelle zwischen dem Recht und seiner Durchsetzung. Das Führen von (insbesondere strategischen) Prozessen ist unser Spezialgebiet. Wenn sich das Rechtsschutzziel aber einmal ohne gerichtlichen Druck erreichen lässt, ist uns das selbstverständlich nur recht.

5. Arbeitet ihr auch jenseits der forensischen Praxis?

Ja. Für unsere Mandanten nehmen wir zum Beispiel an Gesetzgebungsverfahren teil, indem wir Gesetzentwürfe analysieren und Stellungnahmen aus Sicht unserer Mandanten und der nicht-gewerblichen Akteuren erarbeiten.

Und schließlich: wir bereiten unsere Verfahren sehr gründlich vor. Dazu gehören viele Reisen, um sich mit den tatsächlichen Umständen in Behörden oder Verkaufsstellen vertraut zu machen, die den Zugang zum Recht dort prägen. Wir sind also tatsächlich relativ oft “draußen” unterwegs.

6. Verteidigt ihr auch in Strafverfahren?

Nein. Unsere Kanzlei dürfte als Rechtsanwaltsgesellschaft von Rechtswegen bereits nur sehr eingeschränkt in einem Strafverfahren wirken und gar nicht als Verteidigerin. Außerdem sehen wir keinen Mangel an guten Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern.

Aus unserer Sicht gute Verteidiger findet man insbesondere unter den Mitglieder:innen des Republikanischer Anwältinnen – und Anwälteverein e.V. (RAV).

7. Welches sind die Kriterien, nach denen die Gesellschaft für Prozessführung entscheidet, ob Fälle angenommen werden?

Es gibt nicht „die“ Kriterien im Sinne einer Checkliste. Unsere Fälle finden uns mindestens so häufig, wie wir unsere Fälle finden. Es sind fast immer Fälle, zu denen wir zuvor irgendeinen Bezug hatten.

Im Mittelpunkt steht oft eine offenkundige Disparität der Kräfte: wenn die Ressourcen, Informationen oder Prozesschancen besonders ungleich verteilt sind, interessiert uns ein Fall wahrscheinlich.

Unsere Verfahren sollen Neuland beschreiten. Selbst dann, wenn wir für unsere Mandanten mehrere ähnlich gelagerte Fälle (mitunter parallel) führen, verbindet diese, dass es Fälle sind, die andere Kanzleien oft (aus unterschiedlichen und gelegentlichen auch ehrbaren Gründen) nicht übernehmen wollten oder konnten oder, dass sie so noch nicht geführt wurden.

Besonders gern führen wir auch Fälle, in denen wir den Eindruck gewonnen haben, dass ein Rechtsgebiet „underenforced“ ist. Von „Underenforcement“ spricht man, wenn es zwar eine (eigentlich oft sogar völlig klare) Gesetzeslage gibt, das Recht aber zugleich nicht durchgesetzt wird, etwa, weil es beim Zugang zum Recht hapert.

8. Ich möchte meinen Fall/einen Fall vorstellen, wie geht das?

Bevor Du die Gesellschaft für Prozessführung kontaktierst, solltest Du mit einem Akteur der Zivilgesellschaft über Deinen Fall gesprochen haben. Dies können sein:

  • gemeinnützige soziale, kirchliche oder gewerkschaftliche Einrichtungen,
  • Verbraucherschutzverbände oder Verbände im Bereich Datenschutz
  • Mitglieder eines Landtags, des Deutschen Bundestags oder des Europäischen Parlaments (oder dortige Fraktionen) sein.

Es hilft, wenn diese Akteure uns gegenüber darlegen können, dass Dein Fall aus ihrer Sicht bedeutsam ist, z.B. weil Dein Fall stellvertretend für viele ähnliche Fälle steht. Vielleicht können sie Dir einen Unterstützungsbrief erstellen. Plane außerdem einen ausreichend langen Vorlauf ein: Grundsätzlich ist es gut, wenn Du uns Zeit gibst, uns mit Deinem Fall zu befassen. Wir haben feste Zeiten in der Woche bzw. im Monat, in denen wir zu vorgeschlagenen Fällen recherchieren. Oft Recherchieren wir aber lange und ausführlich, ehe wir uns entschließen, einen Fall zu übernehmen (oder abzulehnen). Nicht selten haben Verfahren bei unseren Rechtsanwält:innen einen Vorlauf von vielen Monaten, teils dauert es bis zu zwei Jahre, ehe wir uns nach einem langen Austausch mit anderen Akteure:innen und einer ausführlichen Recherche, die oft mit Reisen von Mitarbeitenden verbunden ist, entschließen ein Thema mit unseren Akteuren zu “beklagen”.

Wenn wir das Gefühl haben, dass der Fall unsere Kriterien eigentlich noch nicht erfüllt, werden wir überlegen, ob es Gemeinsamkeiten mit anderen Fällen gibt und sich hieraus eine übergreifende Strategie machen lässt. Erwarte bei Fällen also bitte keine Schnellschüsse und kein sofortiges Feedback.

Unsere Mitarbeitenden sind erfahrungsgemäß stark arbeitsbelastet. Wir können daher nur selten Fälle übernehmen, die „aus heiterem Himmel“ fallen und bei denen es ganz schnell gehen muss, denn wir bereiten unsere Fälle ausgiebig vor. Oft dauert die Vorbereitung auf einen Fall Wochen oder Monate. Manche Klagekampagnen - etwa im Verbraucherschutz-Bereich - haben unsere Mitarbeitenden gemeinsam mit unseren Mandanten über deutlich mehr als ein Jahr vorbereitet, ehe die erste Klage eingereicht wird.

Wenn also zum Beispiel bereits eine Widerspruchs- oder Klagefrist läuft, können wir Deinen Fall vermutlich oft nicht übernehmen, weil wir leider nur sehr selten freien Kapazitäten haben, um einen Fall “dazwischen zu schieben”. Gut ist es also, wenn Du uns bzw. die Akteure der Zivilgesellschaft sehr frühzeitig kontaktierst.

9. Wie werden Mandate finanziert / Wie läuft die Bezahlung?

Das hängt stark vom Fall ab, aber wir haben noch immer einen Weg gefunden, eine Vertretung zu organisieren. Bei Verbänden und Institutionen rechnen wir nach den gesetzlichen Vorgaben (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) ab.

In Fällen, in denen Privatpersonen unsere Mandanten sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Finanzierung zu realisieren: oft besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass gesellschaftliche Gruppen oder Akteure der Zivilgesellschaft einen Teil der Kosten tragen oder es kann ein Crowdfunding realisiert werden. Im Ergebnis gilt: Die Übernahme eines Mandates scheitert nicht am Geld.

10. Ich bin Jurist:in / Volljurist:in / zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und möchte bei Euch arbeiten. Wie geht das?

Wir sind immer an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert und suchen uns unsere Kolleg:innen sehr sorgfältig aus, denn bei uns geht es um mehr als um das “Erschlagen von Akten”. Wir schaffen uns in unserer Gesellschaft einen Raum, wie wir ihn gern hätten:

  • selbstbestimmt,
  • möglichst gewaltfrei und
  • wertschätzend.

Aus diesem Grund müssen nicht nur Deine juristischen Fähigkeiten zu uns passen, sondern Du musst uns auch menschlich überzeugen können. Ein guter Weg, uns zu überzeugen ist zunächst eine mandatsbezogene Zusammenarbeit. Falls wir gerade Verstärkung brauchen, schreiben wir es auf der Jobs-Seite

11. Ich bin als Jurist:in / Volljurist:in / zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Person an einer mandatsbezogenen Zusammenarbeit interessiert. Wie kontaktiere ich Euch?

Wenn Du unsere Aufmerksamkeit wert bist und zu uns passt, findest Du einen Weg, uns positiv aufzufallen.

12. Ich studiere noch, interessiere mich aber für Eure Arbeit. Wie kann ich beitragen?

Schnall Dich an, was jetzt kommt wird Dir nicht gefallen, denn jetzt klingen wir erstmal wie Deine Mutter:

Ersteinmal solltest Du Dich bitte auf Dein Studium konzentrieren! Vermutlich braucht es ganz genau so einen Menschen wie Dich mit einer abgeschlossenen Ausbildung und Du solltest auf keinen Fall im Studium hängen bleiben, weil Du mit uns arbeitest.

Wir wissen, dass es Motivationslöcher gibt, die hatten wir auch. Bei vielen Leuten zum Beispiel kurz vor dem Examen. Wenn Du in so einer Phase bist, sprich mit der Studierendenberatung Deiner Uni, anstatt Dein Heil im Eskapismus zu suchen.

Nachdem das geklärt wäre: wir bieten Pflichtpraktika und freiwillige Praktika für Studierende und (sehr gelegentlich) auch Jobs für Studierende, sofern dadurch der Studienerfolg nicht gefährdet wird. Schau auf der Jobs-Seite nach.

13. Ich studiere nicht Jura auf Staatsexamen bzw. habe es nicht studiert sondern [hier ein beliebiges Fach einsetzen]. Ich interessiere mich aber für Recht und Gesellschaft. Kann ich bei Euch arbeiten?

Das ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Praktikum könnte ein guter Einstieg sein.

14. Ich wäre wirklich interessiert, mit Euch zu arbeiten, ich kann aber aus persönlichen Gründen nicht nach Kassel umziehen. Soll ich mich trotzdem bewerben?

Sagen wir es so: es gibt schon Mitarbeitende, die nicht in Kassel wohnen und nicht vor Ort (sondern “remote”) arbeiten; unsere IT und unser Backoffice schaffen das organisatorisch gut.

Allerdings ist es sicher schon ein Vorteil, wenn Du (zumindest eine gewissen Zeit lang) in einem unserer Büros (oder bei einem unserer Mandanten oder Projektpartner) gearbeitet hast und wir Dich auf diesem Weg kennenlernen konnten.

Eine mandatsbezogene Zusammenarbeit ist allerdings auch remote kein Problem.

15. Erwartet ihr eine bestimmte politische Einstellung von Euren Mitarbeitenden?

Selbstverständlich, nämlich…

  • sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu bekennen,
  • die verfassungsmäßige Ordnung wahren und die Pflichten einer zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen Person gewissenhaft erfüllen und
  • sich für die Wahrung und Verwirklichung der verfassungsmäßig garantierten Rechts und Freiheiten, einschließlich der Sozialstaatsgarantie, einsetzen zu wollen.

Du siehst: wir sind ziemlich konservativ, was das angeht.

16. Womit macht Ihr die Internetseite?

Mit einem Texteditor (nano oder vi) und hugo.