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Amtliche Geheimniskrämerei: gegen Tarnen und Täuschen bei Informationen Lebensmittelkontaminationen
Im Jahr 2020 gab es so viele Lebensmittelrückrufe, wie nie zuvor in Deutschland. Die Hauptgründe waren verschwiegene oder falsch bzw. irreführend gekennzeichnete Allergene in Lebensmitteln. Doch nicht nur die Zahl der Rückrufe steigt stetig, die Unternehmen tarnen ihre Rückrufe auch immer öfter: statt zu sagen, was wirklich Sache ist versteckt man sich hinter vagen Behauptungen. Aus einer konkrete Verunreinigung oder Falsch-Etikettierung wird dann ein „Möglicherweise verunreinigt“ und „nicht auszuschließen, dass es zu einer Verunreinigung gekommen ist“. Dies führt zu einer Desensibilisierung bei Verbrauchenden. Aus „könnte sein“ wird im Kopf von Verbrauchenden auf diese Weise schnell eine „wird schon nicht“.
Dies ist mit Sinn und Zweck des Lebensmittelrechts unvereinbar, wird aber von den Behörden in viel zu vielen Fällen gedeckt. Verbrauchende müssen sich – so die Vorgabe der EU – immer und in allen Fällen darauf verlassen können, dass die Angaben zum Inhalt und speziell zu den Allergenen vollkommen zutreffend und nicht irreführend sind. Dies ist eine Garantie des EU-Binnenmarkts. Doch den Behörden fehlt oft das Personal, gelegentlich der juristische Atem und bisweilen auch der politische Wille, die Unternehmen dazu anzuhalten, wahrheitsgemäß zu berichten. Ganz zu schweigen davon, pro-aktiv Testergebnisse veröffentlicht werden, wie es wünschenswert wäre. So auch in einem Fall in Köln, der für unseren Mandanten Anlass gab, sich nun mit der Stadt Köln über die Veröffentlichung der Testergebnisse zu streiten.
Wir vertreten in diesem Verfahren unter Anderem einen Verbraucherverband, der ein Lebensmittelhandelsunternehmen auf Unterlassung falscher Etikettierung von Lebensmitteln in Anspruch genommen hat. Der Händler verteidigte sich damit, man könne ihm ja nichts beweisen. Zwar sei ein Allergen vorhanden gewesen, aber nur in so geringer Menge, dass es nicht hätte gekennzeichnet werden müssen. Etwas anderes könne man dem Händler jedenfalls nicht nachweisen.
Diese spitzfindige Argumentation wollten unsere Mandanten so nicht ungeprüft hinnehmen und sie wandten sich an die Stadt Köln mit der Bitte, ihnen die im Rahmen des Verwaltungsvorgangs zum Rückruf des konkreten Lebensmittels entstandenen Akteninhalte – insbesondere Labor- und Testergebnisse – zugänglich zu machen. Doch die Stadt verweigerte die Zugänglichmachung in Bausch und Bogen, nachdem die Anfrage der Mandanten zuvor über einen Monat in der Verwaltung „verschütt jejangen“ war.
Darum geht es konkret Im Widerspruchsverfahren hat unsere Kanzlei die Sache übernommen mit dem Ziel die Veröffentlichung zu erwirken. Außerdem soll die Stadt Köln die Rechtsverfolgungskosten der Antragsteller übernehmen. Von dem Verfahren dürfte Signalwirkung ausgehen. Das Verfahren wird für eine Privatperson und einem gemeinnützigen Verband geführt. Es ist erheblich unterfinanziert. Wenn Sie dieses Verfahren unterstützen wollen, können Sie für dieses Verfahren spenden:
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